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Beantragung

Jede Gemeinde, Landkreis inkl. Landratsämter und Bezirke, sowie Verwaltungsgemeinschaften in Bayern können eine BayernBox beantragen.

Zweckverbände und städtische Einrichtungen sind dabei explizit nicht eingeschlossen und können daher keine eigene BayernBox erhalten.

Die Beantragung erfolgt online über folgenden Link:
https://umfragen.bayern.de/limesurvey/index.php/772129?lang=de

Hinweis:
Hochgeladene Inhalte zum Datenaustausch werden nicht gesichert - die BayernBox
ist nicht für eine dauerhafte Speicherung von Daten geeignet.


Im Beantragungsvorgang wird für die BayernBox eine eigenständige Datenschutzerklärung, sowie Impressum benötigt. Vorlagen und Muster dazu können im Bereich Dokumente/Tools heruntergeladen werden.

Wir empfehlen Ihnen einen gemeinsamen Benutzer (z.B. edv.vgem-xy) einzurichten, der zukünftig als zentraler Zugang für Adminsatoren (+zentrale E-Mail-Adresse) genutzt werden kann. So gehen Ordnerstrukturen bei einem Wechsel oder Ausscheiden des Administrators nicht verloren.

Als Ansprechpartner für das BayernBox Team muss eine natürliche Person genannt werden, gerne auch mit einem Team-E-mail Postfach.